
(diligentia quam in suis). Wer kraft Gesetzes oder Vertrags fremdes Vermögen zu verwalten hat, haftet nach manchen gesetzlichen Bestimmungen nur für die S., die er auch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Es sind dies der Vorerbe (§ 2131 BGB), die Eltern bei Ausübung der elterlichen Sorge ...
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Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten (diligentia quam in suis). Wer kraft Gesetzes oder Vertrags fremdes Vermögen zu verwalten hat, haftet nach manchen gesetzlichen Bestimmungen nur für die S., die er auch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Es sind dies der Vorerbe (§ 2131 BGB), die Elter...
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Mit Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten (= eigenübliche Sorgfalt) wird die Sorgfalt bezeichnet, die der Handelnde in seinem gewohnheitsmäßigen Verhalten pflegt. Grenze ist die grobe Fahrlässigkeit (§ 277 BGB). Sinn des § 277 BGB ist eine Haftungsbegrenzung im Gegensatz zur Haftung des § 276 BGB der schon bei leichter Fahrlässigkeit zur Haft...
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https://www.lexexakt.de/glossar/sorgfaltineigenenangelegenheiten.php

Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten (diligentia quam in suis). Wer kraft Gesetzes oder Vertrag s fremdes Vermögen zu verwalten hat, haftet nach manchen gesetzlichen Bestimmungen nur für die S., die er auch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Es sind dies der Vorerbe (§ 2131 BGB), die Eltern bei Ausübung der elterlichen Sorge (§ 166.....
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